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Leistungsbereiche

Athlet*innen der Vorarlberger Einzelspitzensportförderung erhalten umfassende Unterstützung von unseren Expert*innen in den verschiedensten Bereichen. Sportfachverbände werden in ihrer Entwicklung unterstützt und wir bieten Fortbildungen für Sportler*innen, Trainer*innen oder Betreuer*innen an.

Projekte

Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist. Wer sich mit neuen Dingen beschäftigt, entwickelt sich weiter. Unter diesem Credo stehen die Projekte, die wir ins Leben gerufen haben.

News

Was gibt es Neues rund um unsere Kaderathlet*innen und ihre erzielten Erfolge, die Arbeit unserer Expert*innen im Olympiazentrum oder den Entwicklungen bei uns im Haus?
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Spitzenathlet*innen benötigen Spitzenbetreuung. Sportwissenschaftliche und sportmedizinische Betreuung, Physiotherapie, Regeneration und vieles mehr auf höchstem Niveau - und das alles unter einem Dach.
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Hinweisgeber*innen-Meldestelle

    Hinweisgeber*innen-Meldestelle 01

Mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) wurde die EU-Whistleblowing-Richtline umgesetzt. Das HSchG dient dem Schutz von Personen (Hinweisgeberinnen/Hinweisgebern), die innerhalb ihres beruflichen Umfelds von fragwürdigen Praktiken (Korruption, Umweltgefährdung etc.) Kenntnis erlangen und Informationen darüber weitergeben.

 

Persönlicher Geltungsbereich

Hinweisgeber*in ist, wer über Rechtsverletzungen im momentanen oder ehemaligen beruflichen Rahmen Informationen hat und darüber einen Hinweis gibt oder veröffentlicht. Das können z.B. Arbeitnehmer*innen, Selbstständige, Praktikant*innen oder leitende Organe sein. Es werden außerdem Personen geschützt, die Hinweisgebende unterstützen. Darunter sind neben Arbeitskolleg*innen auch Familienangehörige und Bekannte zu verstehen.

 

Sachlicher Geltungsbereich

Die Meldestelle wurde eingerichtet zur Meldung von Rechtsverletzungen in folgenden Bereichen:

  1. Öffentliches Auftragswesen
  2. Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  3. Produktsicherheit und -konformität
  4. Verkehrssicherheit
  5. Umweltschutz
  6. Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
  7. Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  8. öffentliche Gesundheit
  9. Verbraucherschutz
  10. Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  11. Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB), BGBl. Nr. 60/1974.

 

Kontaktaufnahme mit der Meldestelle

Eine Meldung ist gem. § 13 Abs 5 HSchG ausschließlich per e-Mail an die unterhalb genannten Kontaktdaten möglich

 

Datenschutz & Vertraulichkeit

Sämtliche eingegangene Meldungen werden hinsichtlich der Identität der meldenden Person vertraulich gehalten und so dokumentiert, dass sie in DSGVO-konformen und ausschließlich der Meldestelle zugänglichen Systemen erfasst werden. Es werden alle technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO getroffen, um eine sichere Übertragung Ihres Hinweises zu gewährleisten.

 

Ansprechperson für die Hinweisgeber*innen-Meldestelle

Mag. Sebastian Manhart, MBA

Olympiazentrum Vorarlberg GmbH

Höchster Straße 82, 6850 Dornbirn

sebastian.manhart@olympiazentrum-vorarlberg.at

 

© Foto: depositphoto/669638782