1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die von der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH erbracht werden.
Der/die Kunde/in, Nutzer/in oder Auftraggeber/in nimmt mit Bestellung, Anmeldung, Auftragserteilung oder Buchung bzw. Betreten des Geländes zur Kenntnis, dass der gegenständliche Geschäftsabschluss bzw. die Nutzung der Einrichtungen unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und (sofern zusätzlich vorhanden) weiterer produktbezogener Allgemeiner Geschäftsbedingungen erfolgt. Bei allenfalls abweichenden Bestimmungen gilt die in der jeweiligen produktbezogenen Bestimmung enthaltene Regel vorrangig. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten wurden.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Ergänzend verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung (olympiazentrum-vorarlberg.at/datenschutzerklaerung/) und unsere Datenschutzerklärung für den Newsletter (olympiazentrum-vorarlberg.at/datenschutz-mailchimp/) in der jeweils gültigen Fassung.
2. Hausordnung & Hausrecht Mit Ausnahme des Bistros, des Raums „Tokyo 2020“ und der Kegelbahn sowie offizieller Veranstaltungen und Sitzungen gilt:
Bei Nichteinhaltung ist die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH berechtigt, Personen oder Personengruppen vorübergehend oder dauernd des Geländes zu verweisen, ohne damit einen Rückerstattungsanspruch auf bereits bezahlte Rechnungen (Aufenthalt, Hallenbuchung, …) und einen Minderungsanspruch auf noch zu erstellende Rechnungen zu begründen.
Der/die Gruppenleiter/in trägt bei später anreisenden oder später ins Olympiazentrum zurückkehrenden Gruppenmitgliedern die Verantwortung dafür, dass jeder ins Haus bzw. in sein Zimmer kommt. Das bedeutet insbesondere, dass er/sie für Gruppenmitglieder, die sich von der Gruppe entfernt haben, erreichbar sein muss. „Aufsperrdienste“ durch MitarbeiterInnen des Olympiazentrums zu später Nachtstunde sind nicht möglich.
Für grob fahrlässiges oder mutwilliges Auslösen eines Brandalarms wird allen Nutzern des Hotelzimmers, des Seminarraums, des Sitzungszimmers oder der Halle, wo der Brandalarm ausgelöst wurde, ein gemeinsamer Unkostenbeitrag für die Aufwände des Olympiazentrums iHv mindestens EUR 300,– verrechnet. Sollten höhere Aufwände entstehen, werden diese mit einem Gesamtaufschlag iHv EUR 50,– weiterverrechnet.
Jede Person auf dem Gelände des Olympiazentrum Vorarlberg stimmt zu, dass er/sie während der Anwesenheit am Betriebsgelände von den Kameras des Videoüberwachungssystems erfasst wird. Die gespeicherten Aufnahmen mit einer maximalen Speicherdauer von 72 Stunden werden nur dann ausgewertet, wenn der Verdacht auf zB straf-, verwaltungs- oder zivilrechtlich relevante Tatbestände gegeben ist oder möglicherweise eine Missachtung der Nutzungsbedingungen (zB Hallenordnung) vorliegt. Die Erkenntnisse werden gegebenenfalls an die Behörden weitergeleitet. Die Kameras sind sichtbar montiert und mit den gesetzlichen Normen entsprechenden Aufklebern markiert. Die Videoüberwachungslage ist mit DVR-Nr. 4018087 vom 16.5.2017 von der Datenschutzbehörde genehmigt worden.
3. Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung/Buchung/Anmeldung stellt ein bindendes Angebot an die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt durch die Annahme dieses Angebots durch die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH zustande. Sofern die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH das Angebot nicht annehmen kann, wird der/die Kunde/in bzw. Nutzer/in informiert.
4. Miete von Räumlichkeiten
5. Hallenordnung
Die Hallen der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH stehen allen BenutzerInnen als moderne Ausbildungsstätte des Sports zur Verfügung und verlangen daher im Interesse seiner Einrichtungen und vor allem der im Haus anwesenden SportlerInnen die Einhaltung gewisser Ordnungsregeln.
6. Kraftraum
Ergänzend zur Hallenordnung gelten für den Kraftraum zusätzlich die folgenden Bestimmungen.
7. Hotellerie
Für Hotelbuchungen gelten die vom Fachverband Hotellerie (hotelverband.at) herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Ergänzend behält sich die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH das Recht vor, für einen dringenden Bedarf des Spitzensports bereits getätigte Buchungszusagen bis zu einem Monat vor der ersten gebuchten Übernachtung wieder zurückzuziehen.
8. Ausbildungen und sonstige Veranstaltungen
9. Beratungsleistungen
Beratungsleistungen werden von der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH ua in der Unterstützung von Verbänden oder Vereinen und der Trainingsplanung erbracht.
10. Sportmedizin & Leistungsdiagnostik
11. Physiotherapie & Massage
Physikalische Therapieformen sind bei Beachtung der Kontraindikationen nebenwirkungsarm. Es kann aber ausnahmsweise vorkommen, dass trotz gewissenhafter und dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechender Durchführung der Therapie verschiedene Behandlungen nicht vertragen werden, oder Komplikationen auftreten. Sollten sich im Verlauf der Therapieserie Probleme oder weitere Fragen ergeben, unverzüglich entweder der/die behandelnde Physiotherapeut/in oder der/die behandelnde Arzt/Ärztin informiert werden. Die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für Schäden aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
Folgende Nebenwirkungen/Komplikationen können auftreten:
Sollte ein Termin ohne vorherige Information (mindestens 24 Stunden vorher) beim/bei der jeweils behandelnden Therapeuten/in bzw. Masseur/in nicht in Anspruch genommen werden, wird eine Stornogebühr von 100% des Preises für die jeweilige Massage bzw. Therapiebehandlung fällig. Sollte die zu Grunde liegende Leistungserbringung kostenfrei erfolgen, wird eine Absagepauschale iHv EUR 20,– pro nicht wahrgenommenem Termin verrechnet.
12. Ernährungsberatung
13. Sportpsychologie & Mentalcoaching
14. Werbung
Der Kunde stimmt mit seiner Bestellung zu, gelegentlich Post, e-Mail oder telefonisch über Produkte der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH informiert zu werden. Diese Zustimmung kann jederzeit durch e-Mail an info@olympiazentrum-vorarlberg.at oder Tel. +43557224465 widerrufen werden.
15. Preisanpassung Die Olympiazentrum Vorarlberg GmbH behält sich das Recht vor, Preise für Leistungen jeglicher Art jederzeit anzupassen. Zwischen der Kommunikation einer Preisänderung und ihrer Gültigkeit hat zumindest ein voller Kalendermonat zu liegen.
16. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile Dornbirn. Als Gerichtstand wird das örtlich und sachlich für den Sitz der Olympiazentrum Vorarlberg GmbH zuständige Gericht vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht.
Sollte der Text der Website vom als Download verfügbaren pdf abweichen, gilt das pdf-Dokument.
Gültig ab 01.08.2019 (bis dorthin gültige Fassung unterhalb als pdf verfügbar)
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Ihr Ansprechpartner zum Thema
Position:
Geschäftsführung
Telefon:
+43 664 601 49 101
Email:
sebastian.manhart@olympiazentrum-vorarlberg.at
Adresse:
Olympiazentrum Vorarlberg GmbH Höchsterstr. 82 6850 Dornbirn
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